Funktionszeit

Zu den inzwischen weit verbreiteten hochflexiblen Arbeitszeitvarianten zählen die Funktionszeit und die Vertrauensarbeitszeit. Die Funktionszeit regelt, dass in den jeweiligen Bereichen innerhalb eines vereinbarten Zeitrahmens die Funktionsfähigkeit sichergestellt ist.
Dies betrifft die Erledigung von Aufgaben oder die Ansprechbarkeit für interne und externe Kundinnen und Kunden. Die Arbeitsteams sprechen sich entsprechend ab und verteilen die Arbeitszeiten eigenverantwortlich. Merkmale der Funktionszeit sind insbesondere:

Führungskräfte orientieren sich bei Funktionsarbeitszeiten auf die qualitative Personaleinsatzplanung und besprechen, welche Aufgaben in der zur Verfügung stehenden Zeit basierend auf den geltenden rechtlichen Grundlagen und ggf. der Betriebsvereinbarung erledigt werden können (Hellert 2022).

Vertrauensarbeitszeit

Vertrauensarbeitszeit erweitert den individuellen Zeitspielraum und kann auf den Regeln der Funktionszeit aufbauen. Bei Vertrauensarbeitszeit steht die eigenverantwortliche zielorientierte Verteilung der Arbeitszeit im Fokus. Die Dokumentation der tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten kann auf die Beschäftigten delegiert werden.

Sie muss nachvollziehbar sein und ist von den jeweiligen Vorgesetzten zumindest stichpunktartig zu kontrollieren (vgl. § 16, Abs. 2 ArbZG). Der Begriff der Vertrauensarbeitszeit basiert auf Vertrauen zwischen Beschäftigten und Vorgesetzten in die dokumentierten Arbeitszeiten und die Wertschätzung der zielorientierten Aufgabenerledigung.

Eine Vertrauenskultur im Team ist eine notwendige Voraussetzung für gutes Gelingen der Vertrauensarbeitszeit.

Faktoren für die Gestaltung fairer Vertrauensarbeitszeit: